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AGB's - unsere Geschäftsbedingungen

RSI Reiseservice Interantional GmbH

 

Wir legen Ihnen die Welt zu Füssen:

  • www.rsi-kanada-reisen.de
  • www.rsi-reisebuero-duesseldorf.de
  • www.drs-germantravel.com

 

REISEN-BESSER-ERFAHREN

Bitte lesen Sie unsere Bedingungen sorgfältig! 

RSI Reisebedingungen: Stand 15. Mai. 2010

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

01. Anmeldung und Bestätigung des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch RSI Reiseservice International GmbH. Reisebüros müssen sich an die Katalogaussagen halten und dürfen darüber hinaus keine Zugeständnisse machen.

01.1. Anmeldung: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in Ihrem Buchungsbüro oder direkt bei uns schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden.

01.2. Reisebestätigung: Für uns wird der Reisevertrag vorbehaltlich der folgenden Bedingungen hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung der Reise und den Reisepreis schriftlich bestätigt haben. Die schriftliche Bestätigung steht in Ihrem Reisebüro zu Ihrer Verfügung, sofern Sie über das Reisebüro bei uns eingebucht haben.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und uns verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen.

02. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis Euro 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt.

Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Der komplette Reisepreis ist ebenfalls sofort fällig, wenn die Buchung eine Flugleistung beinhaltet. Auch Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:

02.1. Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.

02.2. Überweisung:
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift eine Anzahlungsrechnung und eine Rechnung über den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung muss so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.

Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.

Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich. Dies gilt auch für Buchungen, die eine Flugleistung beinhalten.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere RSI Service Line unter. +49 0211 - 964 71 0 von Mo - Sa : 09:00 - 19:00 Uhr.

03. Leistungen und Preise

03.1. Leistungsumfang: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Reiseangebotes sowie aus den Angaben der Reisebestätigung.
Flüge werden (sofern nicht anders angegeben) mit Linienflügen internationaler Linienfluggesellschaften durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sind verbindlich.

03.2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, 20 % (mind. 50,- Euro) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

04. Leistungs- und Preisänderungen

04.1. Leistungsänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Änderungen der Flugzeiten oder des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig wurden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von den Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist. Gegenebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

04.2. Preisänderungen:
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

05. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Änderungen, Bearbeitungsgebühr

05.1. Rücktrittsbedingungen: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang innerhalb der üblichen Geschäftszeit (Mo - Fr) bei uns. Wir empfehlen aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Fall eines Rücktritts vom Reisevertrag steht uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen zu. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen bei einem Rücktritt alle uns von anderer Seite berechneten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt etwaige abweichende Angaben zu Stornierungsgebühren einzelner Angebote.

05.2. Rücktrittsgebühren: Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Teilnehmer:

05.2.1 Standard-Gebühren:
> bei Pauschalreisen (mind. 2 verschiedenartige Leistungen, z. B. Flug und Hotel) und bei Vermittlung von Landarrangements (Hotels und Rundreisen)
bis zu 31. Tage vor Reiseantritt 20 % pro Person
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 % pro Person
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 % pro Person
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 % pro Person
ab dem 08. Tag vor Reiseantritt 65 % pro Person
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.

05.2.2. bei Vermittlung von Linienflügen:
bis zum 31. Tag vor Flugantritt € 50,- pro Person
ab dem 30. Tag vor Flugantritt € 100,- pro Person
nach Flugscheinausstellung € 150,- pro Person
Bei Sondertarifen gelten ggf. höhere Stornogebühren der betreffenden Airline.

05.2.3. Schiffsreisen; Städtepaket; Spezialprogramme; Aktivprogramme
bis zu 31. Tage vor Reiseantritt 20 % pro Person
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 % pro Person
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 % pro Person
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 % pro Person
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

5.2.4 Mietwagen
bis zum 3. Tag vor Mietbeginn € 50,- pro Fahrzeug
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn € 75,- pro Fahrzeug
bei Nichtabnahme des Mietwagens 100 % des Mietwagens;
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, auch nicht bei Reiseabbruch durch Krankheit.

05.2.5.
Eintrittskarten
in der Regel pro Eintrittskarte 95 % Stornierungsgebühr, es sei denn in der Leistungsbeschreibung des Veranstalters ist etwas anderes beschrieben.

05.2.6. Campmobile, Motorhomes und Motorräder pro Fahrzeug
bis zu 45. Tage vor Reiseantritt 25 % *
vom 44 Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 % vom Mietpreis *
vom 30. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % vom Mietpreis *
vom 21. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 75 % vom Mietpreis *
ab dem 07. Tag vor Reiseantritt 85 % vom Mietpreis
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren werden € 26 für das "Service-Paket" erhoben.
* mindestens jedoch € 200 pro Person.

05.2.7. Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ranch- und Lodgeaufenthalte, Angelreisen, Adventure Touren und Motorradreisen
bis zu 61. Tage vor Reiseantritt 20 % vom Reisepreis
ab dem 46. Tag vor Reiseantritt 50 % vom Reisepreis
ab dem 31. Tag vor Reiseantritt 75 % vom Reisepreis
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Bei einigen Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Privatvilla) müssen höhere Stornogebühren berechnet werden; sie sind i.d.R. in der jeweiligen Leistungsbeschreibung aufgeführt. Bei Vermittlung von Angeboten anderer Reiseveranstalter gelten deren jeweilige Reise- und Stornobedingungen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

05.3. Gruppenreisen: Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittsbedingungen zugrunde gelegt werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100%.

05.4. Umbuchungen, Änderungen: Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen bei Umbuchungen oder Änderungen (z.B. Ersatzteilnehmer) alle uns von anderer Seite berechneten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Für geringfügige Änderungen beträgt die Bearbeitungsgebühr bis zu 30 Tagen vor Leistungsbeginn 50 Euro pro Person. Spätere Umbuchungen oder Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den angegebenen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

05.5. Bearbeitungsgebühr
Werden nur Einzelleistungen ohne Langstreckenflug gebucht und unterschreitet der Gesamtwert der Buchung 300 Euro, erheben wir eine Aufwand bezogene Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch 25,- Euro pro Buchung.

05.6. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25 pro Buchung.

05.7. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Für Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Falle einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und es entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick auf den Gesamtreisepreis bzw- Beförderungspreis, wenn ein solcher Flug mit einer Landleistung kombiniert wurde. Näheres wollen Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges entnehmen.

Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

05.8. Schriftform
Wie bei einer Rücktrittserklärung sind auch Umbuchungs- und Änderungserklärungen grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

06. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können von der Reise zurücktreten:

06.1. bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl;
06.2. wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und wir diese nicht zu vertreten haben (z.B. auch bei Preisänderungen der Fluggesellschaften bei ausschließlicher Flugvermittlung durch uns).

07. Aufhebung der Reise durch höhere Gewalt
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Im Kündigungsfalle steht uns für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung tragen wir zur Hälfte, sonstige Mehrkosten fallen Ihnen zur Last. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

08. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von RSI Reiseservice International GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

08.1. wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

08.2. soweit RSI Reiseservice International GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Schadensersatzanspruch gegen RSI Reiseservice International GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Kommt RSI Reiseservice International GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Montreal, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada).

Das Montrealer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern RSI Reiseservice International GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet RSI Reiseservice International GmbH nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Bei Reisen mit besonderen Risiken wie z. B. mit Expeditionscharakter übernehmen wir im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung, soweit RSI Reiseservice International GmbH nachweisen kann, dass uns kein eigenes Verschulden trifft.

09. Haftung des Reiseveranstalters

09.1. Eigene Leistungen: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

09.2. Erfüllungsgehilfen: RSI Reiseservice iNternational GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

09.3. Fremdleistungen: Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Im Falle einer Leistungsstörung sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, den aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen und uns gem. § 651 c BGB eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert.
Wenden Sie sich deshalb bitte umgehend an Ort und Stelle an die Reiseleitung. Ist eine örtliche Reiseleitung oder lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transportunternehmen, Hotelier) oder an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind.
Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

10.2. Ausschluss von Ansprüchen: Sie sind gem. § 651 g BGB verpflichtet, Ihre Ansprüche aufgrund von Leistungsmängeln innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei uns geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche schriftlich anzumelden.

11. Versicherungen
11.1. Insolvenzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der TOURVERS Touristik-Service-Versicherungs GmbH in Hamburg abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherten verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für nicht-deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reisende ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Impf- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Wenn Einreisevorschriften einzelner Länder durch den Reisenden nicht eingehalten werden oder ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt wird, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

13. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Katalogen genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Reiseversicherung. Neben der RRV erhalten Sie einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem jeweiligen Stand der Drucklegung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise übermitteln, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendungen geschütz.

17. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in der Regel bei unseren Angeboten im Katalog oder im Internet keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) enthalten ist. Wenn Sie vor Reiseantritt zurücktreten, entstehen Stornokosten. Wir empfehlen daher den Abschluss. RSI arbeitet mit einer RRV zusammen die im Krankheitsfall 100% des Reisepreises erstattet.
Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig.
Da kaum noch ein Verkehrsträger für Gepäckschäden haftet empfehlen wir auch den Abschluss einer Reise-Gepäck-Versicherung.

18. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsort - auch für Mahnverfahren - ist Düsseldorf, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute sind.
Für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Düsseldorf.

Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen Erklärungen vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind zu richten an den Reiseveranstalter RSI Reiseservice International GmbH, D-40239 Düsseldorf, Harleßstr. 1A Tel. 0211 964 71-0

 

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